Leipzig (energate) - Die Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Töchter ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und die vom Rosneft-Konzern angestrengten Klagen abgewiesen. Sie seien nicht begründet, teilte das Gericht mit. Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die erst- und letztinstanzliche Entscheidung und kündigte eine Verlängerung der Treuhandverwaltung um weitere sechs Monate an. …
Gerichtsentscheidung Treuhandverwaltung für Rosneft-Töchter bestätigt

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