Hamburg (energate) - Das Abschöpfen von Erlösen aus langfristigen Ökostrom-Lieferverträgen (PPA) ist laut eines aktuellen Gutachtens für den Ökostromanbieter Lichtblick rechtswidrig. Die Regelung zur Finanzierung der Strompreisbremse verstößt demnach gegen EU-Recht und verletzt die Eigentumsgarantie. Generell kritisiert die Erneuerbarenbranche die Abschöpfung aus PPA-Verträgen sehr deutlich (energate berichtete). …
Strompreisbremse Rechtsgutachten: Erlösabschöpfung unzulässig

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