Wien (energate) - Das Wirtschaftsforschungsinstitut Eco Austria sieht Schwachstellen im CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU-Kommission. Unter anderem umfasse der Mechanismus nur einige wenige Sektoren und könne daher nicht als vollständiger Grenzausgleich im eigentlichen Sinne betrachtet werden, erklärte Eco Austria in einer Aussendung. Auch sehe der CBAM keine Exportbefreiung für europäische Unternehmen vor, was zur Folge habe, dass keine Standortneutralität hinsichtlich des CO2-Preises gewährleistet werden könne.
So werde etwa der Import von Vorprodukten für EU-Produzenten teurer, da hierfür Ausgleichszertifikate erworben werden müssen. Die zusätzlichen Kosten, die sich auch durch einen steigenden Preis der Emissionszertifikate im Rahmen des ETS ergeben, können dabei nicht durch Exportbefreiungen beim Export in Drittstaaten kompensiert werden, so das Wirtschaftsforschungsinstitut. Dadurch werde die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie belastet und verschlechtert. So sei das Ziel einer Standortneutralität bezüglich des CO2-Preises nicht erreichbar.
WTO-Konformität beachten
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Ausgestaltung des CBAM im Lichte einer WTO-Konformität. Dabei spielt für die Welthandelsorganisation (WTO) neben der Nutzung der CBAM-Einnahmen, die Diskriminierungsfreiheit der Maßnahmen eine entscheidende Rolle. So dürfte durch den Mechanismus weder ein Vorteil für die EU-Staaten noch ein Nachteil für Drittstaaten erwachsen. Gerade eine Überführung der Einnahmen ins EU-Budget, ohne Zweckgebundenheit etwa im Bereich des Klimaschutz, könnte zu handelspolitischem Angriffspotential führen, erklärte Eco Austria.
Als Alternative um Carbon Leakage zu vermeiden, schlägt Eco Austria die Schaffung eines "Climate Clubs" vor. In diesem globalen Zusammenschluss könnten in Form eines Preferential Trade Agreements (PTA) gemeinsame Schritte in Richtung einer Emissionsreduktion gesetzt und auch die Verhandlungsmacht in der WTO gestärkt werden. Entscheidend sei es auch im Rahmen dieser Ländergruppe Exportbefreiungen im CBAM zu inkludieren, meinte Eco Austria. Zusätzlich könnte auch eine international anerkannte Preisuntergrenze für CO2 diskutiert werden. /af