Karlsruhe (energate) - Neun Kinder und junge Erwachsene reichen mit Unterstützung der Deutsche Umwelthilfe (DUH) Beschwerde gegen das Klimaschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Auch durch die geänderte Fassung sehen sie ihre natürlichen Lebensgrundlagen nicht ausreichend geschützt. Die alte Bundesregierung hatte das Gesetz erst im Mai 2021 verschärft, nachdem es zwei Monate zuvor vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war. Das Gericht hatte geurteilt, das Gesetz schütze die Grundrechte künftiger Generationen nicht ausreichend. Daraufhin verabschiedete die damalige schwarz-rote Koalition eine Gesetzesnovelle, die einen strengeren Ausstiegspfad für fossile Energieträger skizziert und auch Ziele für den Zeitraum nach 2030 vorsieht. Das Gesetz sieht nun für 2030 eine Reduktion von 65 statt 55 Prozent der Treibhausgase bis 2030 vor, 2040 sollen es 88 Prozent sein und 2045 soll die vollständige Treibhausgasneutralität erreicht sein.
Diese Ziele gehen der Deutschen Umwelthilfe immer noch nicht weit genug. In der Klage heißt es, die Anpassungen im Zeitraum 2020-2030 führten nur zu einer geringfügigen Reduzierung der Treibhausgasmenge in Höhe von 316 Mio. CO2, das entspreche 6,5 Prozent. Die DUH fordert daher, die Ampel-Regierung müsse kurzfristig CO2-einsparende Sofortmaßnahmen ergreifen. Hier nennt der Verband an erster Linie Tempolimits. Diese ließen sich sofort umsetzen und seien kostenlos. Die Einführung von Tempolimits auf Autobahnen, Tempo 80 außerorts und Tempo 30 innerorts spare jährlich acht Millionen Tonnen CO2, so die DUH.
Mehr Sanierungen
Weiter mahnt der Verband eine energetische Sanierungsoffensive bei öffentlichen Gebäuden an - etwa die Hälfte aller öffentlichen Gebäude sei sanierungsbedürftig. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, ergänzte: "Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen auch natürliche Treibhausgassenken wie Wälder, Moore und Auen stärker geschützt werden." Gleichzeitig müsse die Anzahl der Nutztiere "auf ein klima- und naturverträgliches Maß" sinken. /sd